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   BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84   

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BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84 (https://dejure.org/1984,16622)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1984 - 2 AZR 411/84 (https://dejure.org/1984,16622)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1984 - 2 AZR 411/84 (https://dejure.org/1984,16622)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    a) Der Senat hat seine Auffassung zu dieser Frage in dem Urteil vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) im Hinblick auf seine bisherige unterschiedliche Rechtsprechung bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen neu bestimmt.

    Wenn sich der Arbeitnehmer widersprüchlich verhält, indem er zunächst ein nach Ausspruch der Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot vorbehaltlos ablehnt und später darauf verweist, er würde ein ihm früher gemachtes Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen haben, bedarf es der tatrichterlichen Würdigung, ob trotzdem angenommen werden kann, daß er ein entsprechendes Angebot vor Ausspruch der Kündigung zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte (im übrigen wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 27. September 1984, aaO, verwiesen).

    Im übrigen wäre selbst nach den im Urteil vom 27. September 1984 (aaO) aufgestellten Grundsätzen zum ultima-ratio-Prinzip von der Beklagten eine vorherige Änderungskündigung nicht zu fordern, weil die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen den Klägerinnen nach ihrem eigenen Vortrag und angesichts der Verkehrs bedingungen und der familiären Verhältnisse (Pflege des kranken Kindes) auch objektiv unzumutbar waren.

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    I. Bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur daraufhin unterliegt, ob in dem angefochtenen Urteil der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, ob das Landesarbeitsgericht bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechts norm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung bei Berücksichtigung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung: BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG U2, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Be triebsbedingte Kündigung, unter B II der Gründe).

    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, bei dem Beschluß, den Betrieb zu schließen, handele es sich um eine unternehmerische Entscheidung, die von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbe dingte Kündigung, unter I 2 b der Gründe, m. zust. Anm. von Meisel; BAG 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Be triebsbedingte Kündigung, unter B II 1 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG 25, 278, 279 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 und Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 3 b der Gründe) kommt es damit darauf an, ob die Klägerinnen vor oder unmittelbar nach Ausspruch der Kündigungen ihre Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung in Lauingen mitgeteilt haben.

    Die Kündigungen sind auch nicht deshalb absolut sozial ungerechtfertigt, weil der Betriebsrat der Betriebsstätte in Lauingen den beabsichtigten Kündigungen gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 3 und 5 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 KSchG widersprochen hätte (BAG 25, 278, 286 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    I. Bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur daraufhin unterliegt, ob in dem angefochtenen Urteil der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, ob das Landesarbeitsgericht bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechts norm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung bei Berücksichtigung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung: BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG U2, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Be triebsbedingte Kündigung, unter B II der Gründe).
  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, bei dem Beschluß, den Betrieb zu schließen, handele es sich um eine unternehmerische Entscheidung, die von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbe dingte Kündigung, unter I 2 b der Gründe, m. zust. Anm. von Meisel; BAG 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Be triebsbedingte Kündigung, unter B II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    Bei dem Widerspruch handelt es sich um eine nichttypische Willenserklärung, die an sich durch das Revisionsgericht nicht ausgelegt werden kann (vgl. BAG 22, 424, 426 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB), hier aber gleichwohl der Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat, alle für die Auslegung erheblichen Umstände vorliegen und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine besondere, der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation, unter III 1 der Gründe; BGHZ 65, 107).
  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    Auch wenn die Produktionsstätte in Harburg gemäß § § 1, 4 Nr. 1 BetrVG als Betriebsteil selbständig gewesen sein sollte, war der Betriebsrat in Lauingen jedenfalls deshalb auch für das Werk Har burg zuständig, weil die Arbeitnehmer in Harburg ihn mitgewählt und den Betriebsbegriff nicht off e n s i c h t l i c h verkannt hatten (vgl. u.a. BAG 15, 235, 238 = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; BAG 30, 12, 19 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    Auch wenn die Produktionsstätte in Harburg gemäß § § 1, 4 Nr. 1 BetrVG als Betriebsteil selbständig gewesen sein sollte, war der Betriebsrat in Lauingen jedenfalls deshalb auch für das Werk Har burg zuständig, weil die Arbeitnehmer in Harburg ihn mitgewählt und den Betriebsbegriff nicht off e n s i c h t l i c h verkannt hatten (vgl. u.a. BAG 15, 235, 238 = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; BAG 30, 12, 19 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    Dabei erstreckt sich die Pflicht des Arbeitgebers, vor Ausspruch einer betriebsbedingten Beendigungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz zu prüfen, auf das Unternehmen (BAG 41, 72, 87 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern; Urteile vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 15. November 1984 - 2 AZR 531/83 - nicht veröffentlicht; ebenso Herschel/Löwisch, aaO, § 1 Rz 184; KR- Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 306 und Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 507).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, bei dem Beschluß, den Betrieb zu schließen, handele es sich um eine unternehmerische Entscheidung, die von den Arbeitsgerichten nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 543/72 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbe dingte Kündigung, unter I 2 b der Gründe, m. zust. Anm. von Meisel; BAG 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Be triebsbedingte Kündigung, unter B II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

  • LAG Düsseldorf, 26.06.1980 - 3 Sa 242/80
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

  • BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 352/56

    Sinnvolle Weiterarbeit des Betriebs - Betriebsferien - Kurzarbeit -

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 145/59
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

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